Fördergelder für

GründerInnen und Unternehmen

Fördergelder für GründerInnen und Unternehmen

Warum nicht auf Fördergelder zurückgreifen, wenn sie einfach zu beantragen sind? Oft erhalten Sie Leistungen kostenlos. Ein einfacher Antrag reicht. Allerdings ist es als Laie schwierig, den Überblick zu behalten.  Hier eine kurze Aufstellung der verschiedenen Förderhilfen:


Förderung für Beratung bis 100 %


Subventionierte Finanzierungen bis 50 Mio


Entwicklung neuer Produkte/Innovationen bis 100 %


Förderung aus der Arbeitslosigkeit bis 100 %

Machen Sie den Fördercheck und erfahren Sie, welche Fördergelder Sie erhalten können.

Fördercheck

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Beratungszuschüsse bis 100 %

Ein Unterstützung (Beratung) von außen ist meist dann sinnvoll, wenn Sie Hilfe in folgenden Bereichen benötigen:

  • Erstellung eines Unternehmenskonzeptes (Businessplan)
  • Vorbereitung auf die Gründung
  • Kreditanfrage bei der Haus-/Förderbank
  • Ansprache von Investoren
  • Optimierung von Unternehmensprozessen
  • Kosteneinsparung
  • Gewinnung neuer Kunden
  • Krisenbewältigung

und natürlich für viele andere Dinge, die Ihnen am Herzen liegen.

Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Deutschlandweites AVGS-Coaching wird zu 100 % von der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gefördert. Hierüber kann ein Businessplan erstellt und alle Fragen zur Gründung gestellt werden.

Gründung

Geförderte Vorgründungsberatung in fast allen Bundesländern. In NRW liegt der Zuschuss zwischen 50 und 80 %. Die einzige Voraussetzung ist, dass ein Gründungsinteresse vorhanden ist und noch kein Gewerbe angemeldet wurde.

Beratung für bestehende Unternehmen

Unternehmensberatung des BAFA wird zwischen 50 und 90 % bezuschusst. Pro Jahr können sogar mehrere Beratungen durchgeführt werden.

Wir sind für die aufgelisteten Förderprogramme als Berater gelistet.

Sollten Sie die Kriterien der Förderrichtlinien erfüllen, kann unsere Beratung gefördert werden und wir übernehmen die Beantragung der Fördermittel.

Finanzierungszuschüsse

Neben dem klassischen Gewerbekredit der Hausbank, für die Sie ausreichende Sicherheiten und eine hohe Bonität benötigen, gibt es auch staatliche Förderkredite der KfW und der Bundesbanken. Durch die Haftungsfreistellung der Förderbanken gegenüber der Hausbank sind teilweise keine Sicherheiten notwendig. Zudem sind die Finanzierungskonditionen besser als bei herkömmlichen Krediten.

Gründung und Nachfolge

z. B. Startgeld von der KfW

  • Beantragung bis 125.000 Euro je Person
  • Existenzgründung und Festigung im Neben- oder Vollerwerb bis zu 5 Jahre nach Gründung
  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten
  • Leichter Kreditzugang: KfW übernimmt 80% des Kreditrisikos
  • keine Sicherheiten notwendig
  • kein Eigenkapital notwendig.
  • Zinssatz ca. 4,8 %   
  • bis 2 Jahre Tilgungsfrei
  • Laufzeit bis 10 Jahre
  • Finanzierung von Investitionen und laufenden Kosten


Investition und Wachstum

z. B. ERP-Förderkredit KMU

  • bis zu 25 Mio. Euro Kredit
  • bis zu 20 Jahre Zeit für die Rück­zahlung sowie 3 Jahre keine Tilgung
  • leichter Kreditzugang möglich: KfW übernimmt 50 % des Risikos
  • Zinsvorteil für junge Unternehmen und Vorhaben

Innovation und Digitalisierung

z. B. ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit

  • Ab  1,34 % effektivem Jahreszins
  • Kreditbetrag zwischen 25.000 und 25 Mio. Euro
  • Für Investitionen und Betriebsmittel in den Bereichen Innovation und Digitalisierung
  • Für Unternehmen und Freiberufler

Sonderkredite

z. B. KfW-Sonderprogramm UBR 2022 (Ukraine-Kredit)

  • Förderkredit für Unter­nehmen und frei­beruflich Tätige, die vom Ukraine-Krieg und den Sanktionen betroffen sind
  • Betroffenheit durch Umsatzrückgang, Produktions­ausfall, geschlossenen Produktions­stätten oder gestiegenen Energie­kosten
  • für Anschaffungen und laufende Kosten
  • leichterer Kreditzugang möglich: bis zu 90 % des Banken­risikos über­nimmt die KfW

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Finanzierung in Form eines Finanzierungskonzeptes bei bestehenden Unternehmen oder eines Businessplans bei Gründungen. Unsere Leistung kann über Beratungsförderprogramme bis zu 100 % gefördert werden. Gerne stellen wir Ihnen auch unsere guten Kontakte zu Finanzierungspartnern zur Verfügung.  

Förderung aus der Arbeitslosigkeit

Wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit gründen (ALG1 oder ALG2) gibt es zahlreiche Förderungen der Arbeitsagentur oder des Jobcenters.

Allerdings sind alle Leistungen "Kann-Leistungen". Es besteht also kein Anspruch darauf. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Sie im Vorfeld gut informiert sind, bevor Sie mit Ihrem VermittlerIn sprechen. Für die Beantragung des Gründungszuschuss, des Einstiegsgeldes sowie des Investitionszuschuss benötigen Sie zwingend einen Businessplan, den wir gemeinsam über den AVGS-Gutschein (Coaching) erstellen können. Folgende Zuschüsse können Sie beantragen:

Gründungszuschuss (ALG1)

Gründen Sie aus ALG1, erhalten Sie nach Gründung 6 Monate lang Ihren ALG1-Satz + 300 EUR für Sozialleitungen. Das können dann bis zu 16.800 EUR sein, die Sie geschenkt bekommen. Sie benötigen allerdings 150 Resttage Ihres Leistungsbezugs.

Einstiegsgeld (Bürgergeld)

Wenn Sie aus ALG2 bzw. Bürgergeld gründen, können Sie das Einstiegsgeld beantragen. Sie erhalten bis zu 24 Monate etwas mehr als Ihren aktuellen Zuschuss - solange bis Sie genug verdienen.

Investitionszuschuss (Bürgergeld)

Bei der Gründung aus ALG2/Bürgergeld können Sie zusätzlich zum Einstiegsgeld einen Investitionszuschuss bis 5.000 EUR für Investitionen beantragen

AVGS-Gutschein (ALG1/ALG2)

Wenn Sie arbeitslos gemeldet sind, können Sie einen AVGS-Gutschein beantragen, über den wir Ihre Gründung gemeinsam vorbereiten und einen Businessplan schreiben können. Die Kosten übernimmt die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.

Wir helfen Ihnen bei der Beantragung der Förderungen und der Erstellung eines Businessplans, den Sie zur Beantragung zwingend benötigen. Über unsere AVGS-Partner können wir diese Leistung zu 100 % kostenlos erbringen.

Zuschüsse für Erfindungen

Sie haben eine gute Geschäftsidee, die möglichst nachhaltig ist und der Allgemeinheit einen Nutzen bringt? Dann können Sie Fördermittel bei zahlreichen Institutionen beantragen.


Hier ein Beispiel:

MoleVision: Präzise dermatologische Hautkrebsdiagnostik durch KI und Deep Learning

Das Hauptziel des MoleVision-Projekts ist die Entwicklung einer Anwendung auf der Grundlage von Algorithmen des maschinellen Lernens, die von Patienten zur Früherkennung von Melanomen im Gegensatz zu gutartigen Nävi/Molekülen genutzt werden kann. Die Hauptmerkmale von MoleVision sind die Benutzerfreundlichkeit der Anwendung und die Genauigkeit der Diagnose.

 

Rahmenbedingungen

  • Förderungsgeber: BMBF (Bundesministerium für Bildung und Forschung)
  • Starttermin: August 01, 2022
  • Endtermin: July 31, 2025
  • Status: Running
  • Projekt-Budget: 1,520,000 EUR
  • Projektpartner: PETANUX, Universitätsklinikum Bonn,  Universitätsklinikum Düsseldorf, Universität Siegen

Verwertung

Langfristiges Ziel ist es, diese Entwicklung auf den Markt zu bringen.

Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und der Beantragung der Förderprogramme.

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Sie haben sicher viele Fragen, die sich nicht über FAQ und Chatbot beantworten lassen. Dann vereinbaren Sie doch einfach einen persönlichen kostenlosen Termin mit uns per Telefon oder Video (oben). Wir besprechen dort ihr Anliegen. Das Erstgespräch dauert ca. 30 Minuten und ist unverbindlich.

Sollte kein Termin frei sein, schreiben Sie uns kurz ihren Terminwunsch per E-Mail an info@statera-consulting.de.


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